Rats Review November 2024
Einmal mehr musste der Rat einen Fehler der Verwaltungsspitze ausbügeln: Die Abwasserkosten im Haushalt waren veraltet - und das obwohl der Kämmerer im Aufsichtsrat der Abwassergesellschaft sitzt.
Die Schwerter Turnhallen sind veraltet. Deswegen wurden jetzt Neubauten beschlossen. Aber braucht Villigst eine Dreifachturnhalle am Feldweg?
Wer ein Haus baut, muss auch Stellplätze für Autos und Fahrräder bereitstellen. Wir haben dafür gesorgt, dass diese Vorgaben bei Denkmalsanierungen und Ausbau von Altbestand entfallen. Weniger Vorschriften, mehr Wohnmöglichkeiten.
Die Fraktionsgelder im Rathaus sind ungleich verteilt. Das Rechtsgutachten zur Begründung dieser Verteilung hatte die Stadtverwaltung erstellt. Nun stellte ein Gericht fest: Es war rechtswidrig.
Eine folgenschwere Entscheidung steht an: Grundsteuer B differenzieren oder gleichmäßig anpassen. Dies entscheidet letztlich darüber, wie stark welche Haushalte bzw. private und gewerbliche Grundstückseigentümer von der Neubemessung der Grundstückswerte und der daraus resultierenden Besteuerung betroffen sein werden. Leider hat sich die schwarz-grüne Landesregierung davor gedrückt, für Klarheit zu sorgen und Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Nun liegen unterschiedliche Rechtsgutachten vor und die Kommunen tragen im Zweifelsfall das Prozessrisiko bei Klagen gegen die Steuerbescheide.
Bis zur Sondersitzung am 10.12. wurde und wird noch intensiv darüber diskutiert, welche Variante wir für Schwerte bevorzugen. Fakt ist: Um die Aufkommensneutralität zu sichern (sprich die Steuereinnahmen der Stadt zu stabilisieren) muss es an der ein oder anderen Stelle Erhöhungen geben. Hier eine kurze Zusammenfassung der zwei Möglichkeiten:
1. Einheitliche Erhöhung: Die einheitliche Erhöhung des Grundsteuersatzes auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage für Grundstückwerte würde aller Voraussicht nach einigen Eigentümern von Wohnraum in hochpreisigen Lagen teuer zu stehen kommen. Die alten Bemessungen aus den 1960er Jahren stammen noch aus Zeiten, wo Baugrund en masse vorhanden war und für wenig Geld in die Fläche gebaut wurde. Das hat sich in der Zwischenzeit deutlich geändert und daraus würden erhebliche Steuererhöhungen äquivalent zu den erheblichen Wertsteigerungen der Grundstücke resultieren. Auf der anderen Seite dürften die Eigentümer von Grundstücken die durch Gewerbegebiete, Verkehrsadern oder ähnliches an Wert verloren haben, sich über eine Entlastung freuen. Gleiches gilt für gewerblich genutzte Grundstücke, die von Hause aus einen geringeren Bodenwert haben.
2. Differenzierte Erhöhung: Bei einer differenzierten Erhöhung würde der Grundsteuersatz für rein zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke nur geringfügig angehoben, der für gewerblich oder teil-gewerblich genutzte Grundstücke hingegen deutlicher steigen. Dies hätte das Ziel, die Differenzen in der neuen Bemessung der Bodenwerte auszugleichen, um die Schwerter Bürgerinnen und Bürger weniger stark zu belasten. Die Differenzierung wäre somit politisch festgelegt und dementsprechend rechtlich angreifbar. Der gute Wille allein wird die Stadt nicht vor einer Klagewelle bewahren können.