Grundsteuerhöhung - der Stadtrat musste handeln🔜🗓️
Letzte Woche war es auch am Stadtrat #Schwerte , eine Anpassung des Hebesatzes vorzunehmen, der diese neuen Wertbemessungen zur Grundlage hat und trotzdem am Ende aufkommensneutral bleibt – sprich dieselben Steuereinnahmen für die Stadt einbringt.💰
Der Kämmerer hatte dementsprechend sehr umfangreiche Informationsgrundlagen, Rechenexempel und Gutachten zu diesem äußerst komplexen Sachverhalt zusammengetragen. Klar wurde dabei schnell, dass die „differenzierten Hebesätze“ zwar einen noblen Zweck verfolgen, aber in ihrer Durchsetzung auf rechtlich äußerst wackeligen Beinen stehen und bei einem entsprechenden Einzelbeschluss des Stadtrats Schwerte das Prozessrisiko ins Haus geholt wird – jeder Widerspruch gegen die neuen Steuerbescheide und die neuen Hebesätze wird zum Problem des Schwerter Rathauses. Nicht nur unser Kämmerer sondern über 90% der Kämmerer in NRW empfehlen entsprechend, keine eigene Differenzierung der Hebesätze vorzunehmen. Sogar der Städte- und Gemeindetag rät von einer Differenzierung der Hebesätze ab und verweist auf das Prozessrisiko. ❌👨🏻⚖️
Ohnehin relativiert sich beim Blick auf die Zahlen die ein oder andere Schreckensvision, die von der SPD-Fraktion und dem Ratsherrn der Linken ins Feld geführt wurde: „Betrachten wir die Gegenüberstellung der vorgeschlagenen Messbeträge, so haben wir z. B. im Mietwohnungsbau bereits eine relative Absenkung des Messbetrags um 12,32%. Rechnet man dann die Erhöhung des Hebesatzes nach dem vom Kämmerer vorgeschlagenen Modell dagegen, so bleibt realistisch eine monatliche Erhöhung der Nebenkosten von 1-2 € pro Wohneinheit im Mietwohnungsbereich. Außerdem macht die Grundsteuer im oben genannten Beispiel (6-Familienhaus) tendenziell weniger als 20% der Summe aller Nebenkosten aus.“, rechnete unsere Fraktionsvorsitzende Renate Goeke vor. 🧮
Vor diesem Hintergrund haben wir uns als FDP-Fraktion für die einheitliche Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze ausgesprochen. Leider hat die Mehrheit des Rates einen anderen Weg gewählt und sich im Sinne eines vermeintlichen Interessensausgleiches für die Differenzierung ausgesprochen. Auch der Bürgermeister ergriff zum Ende der Diskussion noch Partei für die Differenzierung der Hebesätze, um damit eine angebliche neue „Ungerechtigkeit“ zu heilen, die durch die Aktualisierung der Bemessungsgrundlage entstanden sei – eine Einschätzung, die unfreiwillig die klaffende Lücke zwischen laienhaftem Gerechtigkeitssinn und verfassungsgemäßem Gleichbehandlungsprinzip veranschaulichte. Somit begibt sich die Stadt Schwerte auf einen unsicheren Weg, der vermutlich im Gerichtssaal enden wird – wir warten gebannt auf die haushalterischen Auswirkungen dieser Entscheidung. 🫣